Für die Malreise nach Venedig (vermutlich 2. Häfte September/ 1. Hälfte Oktober) bitten wir weiterhin um schriftliche Interessensbekundung. Erst nach weiteren Rückmeldungen spezifizieren wir die weitergehende Planung/Organisation. Die Interessensbekundung gilt also noch nicht als Anmeldung oder verpflichtet zu einer späteren Buchung.
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